Reisebedingungen für Pauschalangebote
Der Firma Weiherer GmbH & Co., Schulstraße 10, 95111 Rehau Stand der Drucklegung: April 2010
Gerichtsstand ist der Ort des Firmensitzes des Reiseunternehmens
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. An die Reiseanmeldung ist der Reisende zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch uns bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss. Telefonisch nehmen wir lediglich verbindliche Reservierungen vor, auf die hin der Reisevertrag durch die schriftliche Reiseanmeldung, die der Reisende unverzüglich unterschrieben zurückzuleiten hat, und unserer Reisebestätigung geschlossen wird. Reicht der Reisende die unterschriebene Reiseanmeldung nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Zugang der Reiseanmeldung zurück, können wir von der Reservierung Abstand nehmen,sofern es der Reisende nach Aufforderung wieder unterlässt, die Reiseanmeldung unterschreiben an uns weiterzuleiten. Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt. Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung des Reisenden ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den wir 10 Tage gebunden sind und den der Reisende durch die Rücksendung der Reiseanmeldung innerhalb dieser Frist annehmen kann.
2. Zahlung
Nach Abschluss des Reisevertages und Aushändigung des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von 15 % (bei Busreisen) bzw. 25 % (bei Flug- & Schiffsreisen) des Reisepreises, mindestens jedoch € 50,- pro Person, zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Restbetrag ist spätestens 20 Tage vor Reisebeginn zu leisten. Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.
3. Unsere Leistungen
Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung, sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt/Katalog enthalten Angaben sind füruns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu klären, über die wir den Reisenden vor Buchung selbstverständlich unterrichten.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, sowie die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigten. Änderungen von Programmablauf und Fahrtstecken sind auf Grund von Witterungseinflüssen (z.B. Hochwasser, Felssturz, Lawinen usw.) oder höherer Gewalt möglich. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängel behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder –Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebene und mit jeder Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Angaben für bestimmte Leistungen, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 50 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. DerReisende hat das Recht unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleitung diesem gegenüber geltend zu machen.
Preiserhöhungen durch MWSt. – Erhöhungen und Wechselkursänderungen müssen wir uns gemäß unserer Vertragsbedingungen vorbehalten.
5. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, sokann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen.Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
- Bis 30 Tage vor Reiseantritt 15 %
- von 29-22 Tagen vor Reiseantritt 20 %
- von 21-15 Tagen vor Reiseantritt 40 %
- von 14-09 Tagen vor Reiseantritt 60 %
- von 08- 00 Tagen vor Reiseantritt 80 %
Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns oder der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstandenoder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale. Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Reisebedingungen bei Fremdveranstaltern sowie für Flug- und Schiffsreisen. Ebenfalls empfehlen wir den Reisenden den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, sowie einer Rückführungsversicherung bei Unfall oder Krankheit.
6. Änderung auf Verlangen der Reisenden
Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluß bis zum 22. Tag vor Reisebeginn Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter ein Bearbeitungsgeld von € 15,– verlangen. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Zifi.5 und gleichzeitige, Neuanmeldung durchgeführt werden. Für Reisen, beidenen wir nur als Vermittler auftreten sowie Flugund Schiffsreisen gelten die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
7. Ersatzreisende
Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen dritten ersetzen lassen. Sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissengenügt und seiner Teilnahme nicht gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstellen. Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für die durch Teilnahme des Drittenentstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert und ohne weiteren Nachweis auf € 15,–. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
8. Reiseabbruch
Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre der Reisenden liegt ( z. B. Krankheit), so istder Reiseveranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgerndie Erstattung separater Änderungen zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzlich oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antrittder Reise den Reisevertrag kündigen:Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebungdes Vertrages gerechfertigt ist. Kündigt derReiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistungen ergeben. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisende selbst. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt. Bis 21 Tage vor Reiseantritt bei Nichteinreichen einer ausgeschriebenen oder vom Veranstalter festgelegten Mindestteilnehmerzahl. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden die Erklärung unverzüglich nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis 3 Wochen vor Reisebeginn, zugehen zulassen.
10. Haftungsbeschränkung
Ihr Reise- und Handgepäck (pro Person 1 Reisetasche und 1 Koffer) befördern wir kostenlos. Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichtet Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis 4000 Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe der dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise. Reisebedingungen für Pauschalangebote Der Firma Weiherer GmbH & Co., Schulstraße 10, 95111 Rehau Stand der Drucklegung: April 2010 Gerichtsstand ist der Ort des Firmensitzes des Reiseunternehmens
Impressum:
Reisebüro & Omnibusse Weiherer GmbH & Co
Schulstr. 10 • 95111 Rehau
Sitz und Gerichtsstand Hof
Geschäftsführer:
Michael Stanglmaier, Uwe Stanglmaier
HRA 1814 • HRB 2094 • AG Hof